Hier erhalten Sie viele Informationen zu dem Themen:
- Abfall
- Wasser
- Geologie
- Boden
- Lärm
- Luft
- Strahlenschutz
- Altlasten
- Klimaschutz
- Nachhaltigkeit
http://www.hlug.de/index.htm
Wegweiser für Privathaushalte zur wirtschaftlichen Stromeinsparung
ohne Komfortverzicht.
Das Hess. Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz hat eine Broschüre herausgegeben
"Strom effizient nutzen" www.energieland-hessen.de
Besonders sparsame Haushaltsgeräte
Die Neuauflage 2010/2011 der Broschüre "Besonders sparsame
Haushaltsgeräte" ist erschienen.
Mit dieser Broschüre erhalten Sie
Informationen über die Energie-Effizienz und "Euro"-Label" für
Haushaltsgeräte.
Niedrig-Energie-Institut
Woldemarstr. 37
32756
Detmold
info@nei-dt.de
http://www.nei-dt.de/
Weitere Informationen erhalten
Sie in der Online-Datenbank, dort finden Sie das gesamte deutsche
Lieferangebot auf dem jeweils aktuellsten Stand.
http://www.spargeraete.de/Guxhagen
Als Download
http://www.hmuelv.hessen.de
Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden
Kasseler Str. 5
34346 Hann. Münden
Postfach 1550
34335 Hann. Münden
Telefon: 05541 / 952 - 0
Fax: 05541 / 952 -
1400
email: wsa-hann-muenden@wsv.bund.de
http://www.wsa-hmue.wsv.de/service/index.html
Allgemeine Geschäftszeiten:
08:30 - 15:00 Uhr
(Mo.-Do.)
08:30 - 13:00 Uhr (Fr.)
Außerhalb der allgemeinen
Geschäftszeiten können Unfälle und Schäden an den Bundeswasserstraßen bei der
Revierzentrale Minden (Tel. 0571 / 645 811 00, Fax 0571 / 645 817 00) gemeldet
werden.
Öffnungszeiten Schifffahrtsbüro und
Bootsanmeldung:
Montag, Dienstag, Donnerstag
10:00 - 12:30 Uhr
und 13:00 - 15:00
Uhr
Freitag
10:00 - 13:00
Uhr
Mittwochs sind Schifffahrtsbüro und Bootsanmeldung geschlossen.
Telefonische Rückfragen sind in den vorgenannten Zeiten unter der Rufnummer
05541 / 952 - 1362 möglich.
Mit Schreiben vom 19.08.2008 wurden zum Schutz der menschlichen Gesundheit
bzw. zur Sicherstellung der einwandfreien Beschaffenheit des Wassers für den
menschlichen Gebrauch die Untersuchung des Rohwassers der
Wassserversorgungsanlagen der Gemeinde Guxhagen auf den Parameter Uran
angeordnet.
| Wasserversorgungsanlage |
Ermittelter Wert in
µg/l |
| Tiefbrunnen Schhnepfental |
0,1 |
| Tiefbrunnen Buche |
0,4 |
| Tiefbrunnen Körpel |
0,8 |
Hintergrund dieser Untersuchungsanordnung war, dass in der 32.
Kalenderwoche 2008 foodwatch (www.foodwatch.de) Daten aus 15 oder 16
Bundesländer zum Vorkommen von Uran im Trinkwasser während der letzten Jahre
publizierte. Aus der Tatsache, dass bis zu 10% der
Wasserversorgungsanlagen mehr als 2 µg Uran pro Liter und aus bis zu 2%
der Anlagen mehr als 10 µg /l enthielt, schloss foodwatch, dass der Staat" seine
gesundheitliche Fürsorgepflicht verletzt" habe. Diese Behauptung irritierte
Wasserversorger und Verbraucher verständlicherweise erheblich.
Die Ergebnisse
der Untersuchung aller diesbezüglich in Betracht kommenden
Wasserversorgungsanlagen im Schwalm-Eder-Kreis inzwischen vor. Für unsere
Versorgung genutzten Tiefbrunnen hat sich folgendes Bild ergeben.
Zur Einordnung dieser Werte teilen wir Ihnen mit, dass das Umweltbundesamt
(UBA den Vollzugsbehörden seit 2004 empfiehlt, für Uran im Trinkwasser einen
gesundheitlichen Leitwert von 10 Mikrogramm pro Liter (µg/l) einzuhalten. Dieser
bietet allen Bevölkerungs- und Altersgruppen, das Säuglingsalter ausdrücklich
eingeschossen, lebenslange gesundheitliche Sicherheit vor möglichen Schädigungen
der Niere durch Uran. Der Leitwert des UBA ist allein auf seine chemische
Toxität, da unterhalb von 60 µg Uran/l Trinkwasser nur die chemische Toxität für
den vorbeugenden Gesundheitsschutz von Belang ist.
Der durch da UBA für Uran
festgelegte Leitwert ist weltweit der niedrigste und basiert auf den neuesten
Erkenntnissen zur Nierentoxität des Urans in Tierversuchen.
Aus Sicht des
Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des UBA würde eine Warnmeldung für
den Urangehalt des Trinkwassers, die sich auf Überschreitungen des
"Säuglingswertes" von 2 µg Uran pro Liter bezöge, in der Öffentlichkeit zu einer
Fehlinformation in der Form einer Risikoüberschätzung führen. Lediglich
Trinkwasser oder abgepackte Wässer, die mehr als 10 µg Uran pro Liter enthalten,
sind nach Auffassung des UBA und des BfR nicht geeignet, um mit ihnen regelmäßig
Säuglingsnahrung zuzubereiten.