Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat in ihrer Sitzung am 25.
Mai 2010 die nachstehend aufgeführte Haushaltssatzung für das Jahr 2010
beschlossen.
Die Haushaltssatzung wurde vom Landrat des
Schwalm-Eder-Kreises mit nachstehender Verfügung vom 13.07.2010 genehmigt.
Die Haushaltssatzung und deren Genehmigung werden hiermit amtlich bekannt
gegeben
Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan mit Anlagen zu jedermanns Einsicht in
der Zeit vom 23. Juli bis einschließlich 02. August 2010 in der
Gemeindeverwaltung Guxhagen, Zum Ehrenhain 2, Zimmer 104, öffentlich aus.
Guxhagen, den 22.07.2010
Der Gemeindevorstand der Gemeinde
Guxhagen
gez.
Hofmann
Erster Beigeordneter
Haushaltssatzung der Gemeinde Guxhagen für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund der §§ 114a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der
Fassung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom
15.11.2007 (GVBI. I S. 757) hat die Gemeindevertretung Guxhagen am 25.05.2010
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird i
m
Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge
auf
7.445.076,00 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf
7.326.524,00 €
m außerordentlichen Ergebnis
mit dem
Gesamtbetrag der Erträge
auf
0,00 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf
0,00 €
mit einem Überschuss
von
118.552,00 €
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit
auf -
113.630,00 €
und dem
Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
674.218,00 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
1.485.900,00 €
Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit
811.682,00 €
auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
235.341,00 €
Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres
von
348.971,00 €
festgesetzt.
§2
Der
Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2010 zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
erforderlich
ist, wird auf 811.682,00 EUR festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr
zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 250.000,00 E
festgesetzt.
§4
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite die im Haushaltsjahr 2010 zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
520.000,00 EUR festgesetzt.
§5
Die
Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt
festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für land- und
forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)
auf 250 v.H.
b)
für Grundstücke (Grundsteuer B)
auf
250 v.H.
2.
Gewerbesteuer
auf
335 v.H.
§6
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des
Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§7
Für gegenseitig deckungsfähig werden nach § 20 Abs. 2 GemHVO-Doppik
die Personalaufwendungen
(Sachkonto 6200 bis Sachkonto 6590) aller
Teilhaushalte erklärt.
Guxhagen, den 26.05.2010
Der Gemeindevorstand der Gemeinde
Guxhagen
gez.
Slawik
Bürgermeister

Genehmiqunq
zur
Haushaltssatzung der Guxhagen
f
für
das Haushaltsjahr 2010
Hiermit
erteile ich die Genehmigung
1. zur
Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Guxhagen für das
Haushaltsjahr 2010 festgesetzten Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 811 682,-- € -
in Worten: Achthundertelftausendsechshundertzweiundachtzig Euro -,
hierin
sind Kredite aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes in Höhe von
29.642,-- € enthalten, die bereits als festgesetzt und genehmigt
gelten,
gemäß
§ 114 j Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 24.03.2010 (GVBI. I S. 119),
2. zur
Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten
Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und
Investitionsförderungs-
maßnahmen in Höhe von 250 000,-- € -
in Worten: Zweihundertfünfzigtausend Euro -
gemäß
§ 114 i Abs. 4 HGO.
In
Vertretung
Becker, Erster
Kreisbeigeordneter
(Siegel)
Raumordnungsverfahren 380 KV Höchstspannungsleitung Wahle-Mecklar
hier: Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung der
Verfahrensunterlagen
Zum geplanten Bau einer Höchstspannungsleitung von Wahle (Niedersachsen) nach
Mecklar (Hessen) hat das Regierungspräsidium Kassel ein Raumordnungsverfahren
zur frühzeitigen Anhörung und Information der Öffentlichkeit eingeleitet. Die
Verfahrensunterlagen mit der Umweltverträglichkeitsstudie liegen in der Zeit vom
21. Juni bis 13. August 2010 im Vorzimmer der Gemeindeverwaltung Guxhagen
(Zimmer 105), Zum Ehrenhain 2, Guxhagen, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 31. August 2010 die Möglichkeit,
Stellungnahmen auf folgenden Wegen abzugeben:
a) Über die Internetplattform www.rov-wahle-mecklar-online.de
b) Per Fax an das Regierungspräsidium unter der
Fax-Nr. 0561/106-1641 oder
c) Zur Niederschrift bei der Gemeinde oder dem
Regierungspräsidium Kassel, Steinweg 6, 34117 Kassel (Zimmer 112, Herr
Zierau)
Die Auslegung der Unterlagen zum Raumordnungsverfahren werden hiermit
öffentlich bekannt gemacht.
Guxhagen, 17. Juni 2010
gez. Slawik, Bürgermeister
Gemeinde Guxhagen, OT Guxhagen
2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 10 „Breitenau“
Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat am 05.10.2009 den
Einleitungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Breitenau“
beschlossen. Nach § 2, Abs. 1, Satz 2 Baugesetzbuch wird der
Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Nach § 3, Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert am 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) werden im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
dargelegt.

Abgrenzung
Die Planbereichsfläche wird im Norden durch die vorhandene Bebauung, im Osten
durch die Ellenberger Straße, im Süden durch die Bundesstraße 83 und im
Westen durch die vorhandene Bebauung begrenzt.
Das Verfahrensgebiet befindet sich im südwestlichen Bereich des
Gemeindegebietes. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die in der Gemarkung
Guxhagen in der Flur 22 liegenden Flurstücke 8/8 (tlw.), 13/26, 13/25, 13/14,
13/15, 13/16, 13/17, 13/18, 11/18 und 11/35 (tlw.).
Ziel und Zweck der Planung
Der räumliche Geltungsbereich umfasst einen vorhandenen Lebensmittelmarkt.
Ziel ist eine Vergrößerung des Marktes und eine Erweiterung der Verkaufsfläche.
Zu diesem Zweck beabsichtigt die Gemeinde Guxhagen eine Änderung des
rechtskräftigen Bebauungsplanes und die Ausweisung eines Sonstigen
Sondergebietes gem. § 11 (3) BauNVO mit der Zweckbestimmung Großflächiger
Lebensmitteleinzelhandel. Die Erweiterung der Verkaufsfläche (VF) steht im
Zusammenhang mit einem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit. Mit der Vergrößerung der
Verkaufsfläche besteht die Notwendigkeit zur Erweiterung des bestehenden
Marktes. Durch entsprechende Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen werden zusätzliche
Verkaufsflächen im Süden und Osten des Gebäudes geschaffen. Die Umsetzung des
Vorhabens soll kurzfristig erfolgen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Nach § 3 Abs. 1 BauGB i. d. gültigen Fassung wird die Öffentlichkeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; ihr wird Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung gegeben. Die Plandarstellung mit der dazugehörigen
Begründung liegt in der Zeit vom 16.07.2010 bis einschließlich 13.08.2010
während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Guxhagen, 34302
Guxhagen, Zum Ehrenhain 2, Zimmer 105 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Zeit kann schriftlich oder mündlich zur Planungsabsicht Stellung
genommen werden. Auskunft wird auf Verlangen erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von
Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten übertragen werden
kann.
Guxhagen, den 08.07.2010
Gemeinde Guxhagen
gez. E.
Slawik
Bürgermeister