Amtliche Bekanntmachung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat in ihrer Sitzung am 25. Mai 2010 die nachstehend aufgeführte Haushaltssatzung für das Jahr 2010 beschlossen.

Die Haushaltssatzung wurde vom Landrat des Schwalm-Eder-Kreises mit nachstehender Verfügung vom 13.07.2010 genehmigt.

Die Haushaltssatzung und deren Genehmigung werden hiermit amtlich bekannt gegeben

Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan mit Anlagen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 23. Juli bis einschließlich 02. August 2010 in der Gemeindeverwaltung Guxhagen, Zum Ehrenhain 2, Zimmer 104, öffentlich aus.

Guxhagen, den 22.07.2010
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Guxhagen
gez.
Hofmann
Erster Beigeordneter

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Guxhagen für das Haushaltsjahr 2010


Aufgrund der §§ 114a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2007 (GVBI. I S. 757) hat die Gemeindevertretung Guxhagen am 25.05.2010 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird i

m Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                     7.445.076,00 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                           7.326.524,00 €


m außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                 0,00 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                      0,00 €

mit einem Überschuss von                                                         118.552,00 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                      - 113.630,00 €

und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                   674.218,00 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                               1.485.900,00 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit                                      811.682,00 €
auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                          235.341,00 €

Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von                           348.971,00 €

festgesetzt.

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2010 zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich
ist, wird auf 811.682,00 EUR festgesetzt.

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 250.000,00 E festgesetzt.

§4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite die im Haushaltsjahr 2010 zur rechtzeitigen

Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 520.000,00 EUR festgesetzt.



§5



Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)     für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf       250 v.H.
b)     für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                           250 v.H.

2. Gewerbesteuer auf                                                                         335 v.H.

§6


Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§7

Für gegenseitig deckungsfähig werden nach § 20 Abs. 2 GemHVO-Doppik die Personalaufwendungen 
(Sachkonto 6200 bis Sachkonto 6590) aller Teilhaushalte erklärt.


Guxhagen, den 26.05.2010



Der Gemeindevorstand der Gemeinde Guxhagen

gez.
Slawik
Bürgermeister

 

Textfeld: Der Landrat	34576 Homberg (Efze), /2.07.2010
des Schwalm-Eder-Kreises
- 32.1.6 - 33 d 02 -

 

 

Genehmiqunq


zur Haushaltssatzung der Guxhagen
f
für das Haushaltsjahr 2010 

 

Hiermit erteile ich die Genehmigung

1.     zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Guxhagen für das Haus­haltsjahr 2010 festgesetzten Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß­nahmen in Höhe von 811 682,-- €  - in Worten: Achthundertelftausendsechshundertzweiundachtzig Euro -,

hierin sind Kredite aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes in Höhe von 29.642,-- € enthalten, die bereits als festgesetzt und genehmigt gelten,

gemäß § 114 j Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Be­kanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010 (GVBI. I S. 119),

2.     zur Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Ver­pflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungs-
maßnahmen in Höhe von 250 000,-- €  - in Worten: Zweihundertfünfzigtausend Euro -

gemäß § 114 i Abs. 4 HGO.

In Vertretung  
Becker, Erster Kreisbeigeordneter             (Siegel)


Amtliche Bekanntmachung

Raumordnungsverfahren 380 KV Höchstspannungsleitung Wahle-Mecklar

hier: Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung der Verfahrensunterlagen

Zum geplanten Bau einer Höchstspannungsleitung von Wahle (Niedersachsen) nach Mecklar (Hessen) hat das Regierungspräsidium Kassel ein Raumordnungsverfahren zur frühzeitigen Anhörung und Information der Öffentlichkeit eingeleitet. Die Verfahrensunterlagen mit der Umweltverträglichkeitsstudie liegen in der Zeit vom 21. Juni bis 13. August 2010 im Vorzimmer der Gemeindeverwaltung Guxhagen (Zimmer 105), Zum Ehrenhain 2, Guxhagen, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 31. August 2010 die Möglichkeit, Stellungnahmen auf folgenden Wegen abzugeben:

a)     Über die Internetplattform www.rov-wahle-mecklar-online.de

b)     Per Fax an das Regierungspräsidium unter der Fax-Nr. 0561/106-1641 oder

c)      Zur Niederschrift bei der Gemeinde oder dem Regierungspräsidium Kassel, Steinweg 6, 34117 Kassel (Zimmer 112, Herr Zierau)

Die Auslegung der Unterlagen zum Raumordnungsverfahren werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Guxhagen, 17. Juni 2010
gez. Slawik, Bürgermeister


Öffentliche Bekanntmachung

Gemeinde Guxhagen, OT Guxhagen
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Breitenau“

Aufstellungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat am 05.10.2009 den Einleitungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Breitenau“ beschlossen. Nach § 2, Abs. 1, Satz 2 Baugesetzbuch wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Nach § 3, Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt.

 

Abgrenzung

Die Planbereichsfläche wird im Norden durch die vorhandene Bebauung, im Osten durch die Ellenberger Straße, im Süden durch die Bundesstraße 83 und im Westen durch die vorhandene Bebauung begrenzt.

Das Verfahrensgebiet befindet sich im südwestlichen Bereich des Gemeindegebietes. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die in der Gemarkung Guxhagen in der Flur 22 liegenden Flurstücke 8/8 (tlw.), 13/26, 13/25, 13/14, 13/15, 13/16, 13/17, 13/18, 11/18 und 11/35 (tlw.).

Ziel und Zweck der Planung

Der räumliche Geltungsbereich umfasst einen vorhandenen Lebensmittelmarkt. Ziel ist eine Vergrößerung des Marktes und eine Erweiterung der Verkaufsfläche. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Gemeinde Guxhagen eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes und die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gem. § 11 (3) BauNVO mit der Zweckbestimmung Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel. Die Erweiterung der Verkaufsfläche (VF) steht im Zusammenhang mit einem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit. Mit der Vergrößerung der Verkaufsfläche besteht die Notwendigkeit zur Erweiterung des bestehenden Marktes. Durch entsprechende Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen werden zusätzliche Verkaufsflächen im Süden und Osten des Gebäudes geschaffen. Die Umsetzung des Vorhabens soll kurzfristig erfolgen.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Nach § 3 Abs. 1 BauGB i. d. gültigen Fassung wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Plandarstellung mit der dazugehörigen Begründung liegt in der Zeit vom 16.07.2010 bis einschließlich 13.08.2010 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Guxhagen, 34302 Guxhagen, Zum Ehrenhain 2, Zimmer 105 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit kann schriftlich oder mündlich zur Planungsabsicht Stellung genommen werden. Auskunft wird auf Verlangen erteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten übertragen werden kann.

Guxhagen, den 08.07.2010
Gemeinde Guxhagen
gez. E. Slawik
Bürgermeister


 
 
Aktualisiert am 29.07.2010