Untermenü
Artikelübersicht
Immissionsschutz-Messungen
Ab 16. August 2010 werden
in Guxhagen und dem Ot Büchenwerra
Immissionsschutz-Messungen durchgeführt
gez. Thomas Fuchs Bezirksschornsteinfegermeister Buchenweg 3,
34302 Guxhagen Tel. 0 56 65 / 30 61 3 Fax 0 56 65 / 40 45 07 Mobil 01
76 / 22 35 23 30
Neuer Personalausweis: Informations- und Serviceportal im Internet
Für interessierten Bürgerinnen und Bürgern besteht die Möglichkeit sich
umfassend zu dem neuen Personalausweis zu informieren.
Auf dem Informations- und Serviceportal und dem Link http://www.personalausweisportal.de/ erhalten Sie alle
weiteren Informationen.
Abholung von Personalausweisen
Abholung von Personalausweisen
Von der Bundesdruckerei Berlin sind eingetroffen:
Personalausweise, die bis einschließlich 06.08.2010
beantragt worden sind.
Der fertige Personalausweis ist persönlich während der unten aufgeführten
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Guxhagen, Einwohnermeldeamt / Passamt,
Zimmer 113, abzuholen. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann mit einer
Vollmacht auch eine andere Person den Personalausweis abholen.
Beim Empfang der neuen Ausweispapiere ist der alte Personalausweis
mitzubringen.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Mo –
Fr 8.00 Uhr –
12.00
Uhr Mo
13.30 Uhr – 15.30
Uhr Do
14.00 Uhr – 17.30 Uhr
Abholung von Reisepässen
Abholung von Reisepässen
Von der Bundesdruckerei Berlin sind eingetroffen:
Reisepässe, die bis einschließlich 06.08.2010
beantragt worden sind.
Der fertige Reisepass ist persönlich während der unten aufgeführten
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Guxhagen, Einwohnermeldeamt / Passamt,
Zimmer 113, abzuholen. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann mit einer
Vollmacht auch eine andere Person den Reisepass abholen.
Beim Empfang der neuen Ausweispapiere ist der alte Reisepass
mitzubringen.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Mo –
Fr 8.00
Uhr – 12.00
Uhr Mo
13.30 Uhr – 15.30
Uhr Do
14.00 Uhr – 17.30 Uhr
Fundbüro
Haben Sie etwas gefunden oder verloren?
Bitte wenden Sie sich an Frau Weiskopf Telefon 0 56 65 / 94 99 -10
oder per E-Mail andrea.weiskopf@gemeinde-guxhagen.de
Fundanzeige_pdf
Gefunden wurde:
1 Schirm (mini) am 09.08.2010
|
1 Schlüsselbund mit auffälligem
Anhänger (18.08.2010) |
| 1 I-Phone einer bekannten Herstellerfirma |
tragbares Telefon (im Briefkasten der
Gemeindeverwaltung am 16.07.2010) |
| 1 Herrenfahrrad |
1 Schlüsselbund mit mehreren Schlüsseln und
farbigem Anhänger mit Aufschrift eines Straßennamen mit Hausnummer
gefunden (OT Guxh.) |
| 1 Schlüsselbund mit 4 Schlüsseln (in der
Postagentur) |
1 weißer Turnschuh (vor der VR Bank am
16.04.2010) |
| 1 Autoschlüssel, im OT
Wollrode |
1 Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln am blauen Band (in
der Postagentur) |
| 1 Geldbörse |
1 Schüsselbund mit 2
Schlüsseln |
| 1 Schlüsselbund mit 6 Schlüsseln und
1 Autoschlüssel |
1 Schlüsselbund mit 2
Schlüsseln |
| 1 Handy |
1 Schalmütze im Nov. 2009 |
| 1 Fahrrad am 21.10.2009 |
1 Schlüsselbund 10.12.2009 |
| 1 Mountainbike |
1 Schlüsselbund m. 6 Schlüsseln, 2/2010 |
| 1 paar rote Kinderhandschuhe |
1
Motorradschlüssel |
Hochwasserschutz
Zuständig für die Belange des Hochwasserschutzes sind die
Landesbehörden.
Bei Rückfragen kann man sich an die Untere Wasserbehörde wenden.
Diese
finden Sie beim:
Schwalm-Eder-Kreis Parkstr. 6 34576 Homberg (Efze Tel. 05681 /
775-0
Die Wasserbehörden werden dann ggf. weitere Behörden Z. B. die Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes beteiligen.
Die Anwohner sind selbst verantwortlich, sich über Wasserstände und
Eisgang zu informieren.
Informationen über die Pegelstände können Sie im Internet unter
http://www.wsa-hmue.wsv.de
http://www.pegelonline.wsv.de/webservices/zeitreihe/visualisierung?pegelnummer=42700202
erhalten.
Flächen innerhalb der Gemeinde Guxhagen zur Aufstellung von Wahlplakaten und Werbung für überregionale Veranstaltungen
1. OT
Guxhagen:
Ø
Bereich
Dorfanger
Ø
Dörnhagener Straße unterhalb Bushaltestelle
Bürgersaal/Rewe, beidseitig bis auf Höhe des Backshops Most
Ø
Bereich
Einmündung Sandweg/Brückenstraße (nicht Brücke Einmündung Ellenberger
Fußweg)
Ø
Bereich
Kreuzung Meißnerstraße/Schöne Aussicht/Zum Ehrenhain
Ø
Bereich
Kreuzung Sellestraße/Albshäuser-Straße/Auf dem Loh
2. OT
Albshausen
Ø
In
Ober-Albshausen im Bereich der Bushaltestelle neben dem Schaukasten
Ø
In
Unter-Albshausen auf dem Parkplatz am Friedhof
3. OT
Büchenwerra
Ø
Im Bereich
der Brücke nach Ellenberg
4. OT
Ellenberg
Ø
Ortsmitte im
Bereich der Dorflinde und gegenüber im Bereich der Sitzgruppe
5. OT
Grebenau
Ø
Bereich
Feuerwehrhaus neben den Schaukästen
6. OT
Wollrode
Ø
Im Bereich
Wendelgasse/Kohlenstraße/Dorfplatz
Vor
der Plakatierung ist eine Genehmigung beim Ordnungsamt zu
beantragen.
Das
Anbringen und Befestigen von Plakaten an gemeindeeigenen Lampenpfosten u.ä. ist
nicht gestattet. Die Einsichtnahme in einmündende Straßen muss ungehindert
gewährleistet sein, der Straßenverkehr darf nicht beeinträchtigt werden.
Sofern die
ausgewiesenen Flächen nicht eingehalten werden, müssen die Plakate nach
Aufforderung durch das Ordnungsamt binnen 3 Tagen entfernt werden. Ansonsten
werden sie kostenpflichtig durch die Gemeinde entfernt.
Beschluss
des Gemeindevorstandes vom 18.03.2008.
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel
Bürgersprechtage der Versorgungsverwaltung
außerhalb der Dienststelle
Auch im Jahr 2010 wird wieder ein/e Bediensteste/r des
Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales Kassel
in der Zeit zwischen 9.00 Uhr bis 12. 00 Uhr und
von 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
bei der Kreisverwaltung - Außenstelle
Melsungen
Rotenburger Str. 14 , Erdgeschoss
28.09.2010
23.11.2010
Sprechtage abhalten.
Im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts, des Schwerbehindertenrechts und
des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes wird sie/er den Bürgern und
Bürgerinnen bei Vorsprachen Auskunft geben, sie über die gesetzlichen
Möglichkeiten beraten, bei der Antragstellung behilflich sein und
Behindertenausweise verlängern. Ebenso besteht ab dem neuen Jahr die
Möglichkeit, im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts sich hinsichtlich der
Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln beraten zu lassen, bzw. entsprechende
Anträge zu stellen.
Landwirtschaftliche Sozialversicherungsträger
In regelmäßigen Abständen werden von den Landwirtschaftlichen
Sozialversicherungsträgern bestehend aus den
Landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaft Landwirtschaftlichen Alterskasse Landwirtschaftlichen
Krankenkasse und Landwirtschaftlichen Pflegekasse
auswärtige Sprechtage durchgeführt, an denen sich interessierte Mitglieder
über ihre versicherungsrechtlichen Angelegenheiten informieren können.
Der nächste Sprechtag findet wie folgt statt:
08. Sept.
2010
27. Oktober 2010
Kreisbauernverband Hessenallee 8 34613
Schwalmstadt-Ziegenhain
9.00 - 12.00 Uhr
Um telefonischer Anmeldung unter der Nr. 05 61 / 10 06-22 29 wird
gebeten
Rentenversicherung Beratungstermine
Die Deutsche Rentenversicherung befindet sich im
Behördenzentrum in Homberg (Efze) Gebäude 1 2. Obergeschoss Zimmer
Nr. 210 Waßmuthshäuser Straße 52 34576 Homberg/Efze
Sprechtage:
Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhr *
Bitte Termin vereinbaren unter Tel. Nr.: 0561 7890-0 *
Informationen über Lärmschutz
Besonders in den
Sommermonaten hat sich das Ordnungsamt immer wieder mit Beschwerden wegen
Ruhestörungen aufgrund von Lärmentwicklungen auseinander zu setzen. Oft beruhen
diese Störungen auf Unkenntnis über die Bestimmungen des Lärmschutzes,
Gedankenlosigkeit oder sogar Rücksichtslosigkeit gegenüber Mitmenschen. Deswegen
möchten wir über das Thema „Lärmschutz“ informieren und anregen, Streitereien
und Ärger mit Nachbarn, Behörden und Gerichten zu vermeiden.
Lärmarme Geräte (auch
Rasenmäher) oder solche, die mit dem EU-Umweltzeichen (blauer Engel)
gekennzeichnet sind, dürfen
Montag bis Samstag in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr betrieben werden.
Weiter gelten in Wohngebieten für
folgende Geräte Einschränkungen, sofern sie keine Kennzeichnung mit
EU-Umweltzeichen haben bzw. als geräuscharm gekennzeichnet sind:
Laubbläser, Laubsammler,
Grastrimmer, Graskantenschneider Diese Geräte dürfen nur zu
folgenden Zeiten betrieben werden:
Mo. bis Sa. von 9.00 bis 13.00
Uhr und von 15..00 – 17.00 Uhr.
Firmen dürfen werktags im
Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit auch laute Arbeiten durchführen.
An Sonn- und Feiertagen
herrscht ein generelles Lärmverbot !
Geregelt ist dies in der
32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung).
Laut
Bundesimmissionsschutzgesetz und TA-Lärm gilt in reinen Wohngebieten eine
Lärmgrenze von 50 dBA und in allgemeinen Wohngebieten von 55 dBA tagsüber
außerhalb der Ruhezeiten.
Damit Sie ein Gefühl für
Lärm bekommen, hier einige Vergleiche (in unmittelbarer Nähe): 20 – 30 dBA =
Atemgeräusche eines Schlafenden 50 – 60 dBA = Unterhaltungsgeräusch 65 –
75 dBA = Schreibmaschine
Bitte beachten
Sie:
Wer unzulässigen oder
nach den Umständen vermeidbaren Lärm erregt und damit die Allgemeinheit oder die
Nachbarschaft erheblich belästigt, handelt ordnungswidrig. Diese
Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden
(§ 117 Ordnungswidrigkeitengesetz).
Daher sollte sich jeder so
verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Lärm
belästigt und beeinträchtigt werden!
Guxhagen, den
24.07.08 DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE GUXHAGEN gez. Slawik,
Bürgermeister
Informationen für Hundebesitzer
Immer wieder gehen bei der Gemeinde Guxhagen Beschwerden darüber ein, dass
Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen und Grundstücke sowie Kinderspielplätze
durch Hundekot verunreinigt sind oder einige Hundehalter ihre Hunde
unbeaufsichtigt herumlaufen lassen. Im Interesse unserer Mitbürger und
insbesondere der pflichtbewussten Hundehalter möchten wir Sie bitten, die
nachstehenden Regeln zu beachten, damit das Zusammenleben zwischen Menschen und
Hunden funktioniert.
10 Regeln für eine verantwortungsbewusste
Hundehaltung
1. Erziehen Sie Ihren Hund
so, dass er andere (Mensch und Tier) nicht
belästigt. 2. Lassen Sie
Ihren Hund regelmäßig auf Krankheitserreger
untersuchen. 3. Nehmen Sie
sich Zeit, wenn Sie mit Ihrem Hund „Gassi“
gehen. 4. Lassen Sie Ihren
Hund nicht unbeaufsichtigt umherlaufen
(streunen). 5. Halten Sie
Ihren Hund fern von Spielplätzen, Sportplätzen und
Friedhöfen. 6.
Hundekot ist grundsätzlich Abfall und demgemäß
vom Halter
entsprechend zu entsorgen
!!! 7. Nicht jeder,
der ständiges Bellen, Anspringen und Hundekot nicht mag, ist
ein
Hundefeind. 8. Achten Sie
darauf, dass außerhalb Ihres Grundstücks Ihr Hund ein
Halsband mit
Ihrem Namen, Anschrift und Telefonnummer
trägt. 9. Sprechen Sie
mit anderen Hundehaltern, wenn diese sich
nicht
verantwortungsbewusst verhalten. 10. Auch
vor zahmen Hunden kann man sich ängstigen, haben Sie Verständnis
für diese
Reaktion.
Interssantes für Vereine und Verbände
"Feste feiern, das ist schön, doch muss man vorher einige Wege
gehen...."
Natürlich werden für die Gäste auch Leckereien für das leibliche Wohl
angeboten.
Als Veranstalter sind Sie dazu verpflichtet, sich diese Veranstaltung
genehmigen zu lassen. Sie benötigen für den Verkauf nur noch bei Abgabe von
alkoholischen Getränken eine "vorübergehende Gestattung des Betriebes eines
erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes" gemäß § 12 des Gaststättengesetzes
(GastG).
Diese zu erhalten ist ganz einfach:
Sie wenden sich frühzeitig, das heißt mindestens zwei Wochen vor der
geplanten Veranstaltung, an das Gewerbeamt (Ansprechpartnerin ist Frau Weiskopf,
Zi. 113)Sollten Sie es versäumen, die Veranstaltung zu beantragen, sind wir
verpflichtet, eine Ordnungswidrigkeitsanzeige (Bußgeld in Höhe von 250,00 € und
Auslagen) gegen Sie zu erlassen.
Sie planen ein Straßenfest:
Dazu ist es unter Umständen notwendig, eine Straßensperrung zu beantragen.
Auch diese ist frühzeitig (mindestens 2 Wochen vorher) zu beantragen. Dafür ist
das Ordnungsamt zuständig (Ansprechpartnerin ist Frau Kellerer, Zi.
112).
Empfehlung der Ordnungsverwaltung:
Um unnötigen Ärger (z. B. wegen Ruhestörung) mit den Nachbarn zu vermeiden,
verteilen Sie einfach Wurfzettel oder informieren Sie dies frühzeitig über Ihr
geplantes Straßenfest.
Informationen_fuer_Festveranstalter_pdf
Nach oben |