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Stellenanzeige
S t e l l e n a u s s c h r
e i b u n g
Für die gemeindeeigenen Kindergärten in Guxhagen sucht die Gemeinde
Guxhagen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
staatlich anerkannte Erzieherin
zur Urlaubs- und Krankheitsvertretung.
Die Beschäftigung erfolgt auf 400,00 € Basis.
Interessenten bewerben sich bitte umgehend schriftlich
beim Gemeindevorstand der Gemeinde Guxhagen, Zum Ehrenhain 2,
34302 Guxhagen.
Guxhagen, den 29.09.2011
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE GUXHAGEN
gez. Slawik, Bürgermeister
Streupflicht
Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die Räum- und
Streupflichtregelung bei einseitigem Gehweg hin. Gemäß der
Straßenreinigungssatzung sind grundsätzlich in den Jahren mit
gerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der
Gehwegseite befindlichen und in den ungeraden Jahren die Eigentümer
oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite
befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung verpflichtet.
Das heißt, dass bis zum 31.12.2011 der Eigentümer und
Besitzer des Grundstücks zum Winterdienst verpflichtet ist, auf
dessen Grundstücksseite sich kein Gehweg befindet.
Ab 01.01.2012 ist der Eigentümer und Besitzer zum
Winterdienst verpflichtet, auf dessen Grundstücksseite sich ein
Gehweg befindet.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE GUXHAGEN
gez. Slawik, Bürgermeister
Auszuege-_Strassenreinigung_bei_Schnee-_und_Eisglaette_pdf
Pendlerportal "Region Nordhessen"
Über 200.000 berufstätige Nordhessen pendeln täglich vom Wohnort
zur Arbeitsstelle, der Besetzungsgrad pro Pkw liegt im Durchschnitt
unter 1,1 Personen.
Mit der Bildung von Fahrgemeinschaften kann der Besetzungsgrad
erhöht, die Verkehrsbelastung reduziert und damit ein aktiver
Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden. Die Nutzer sparen
Benzinkosten und sind stressfreier unterwegs.
Das Portal ist kostenfrei und einfach zu bedienen. Alle Nutzer
können ab 01.04.2011 ihre Angebote auf http://www.nordhessen.pendlerportal.de/ einstellen und
darüber Fahrgemeinschaften bilden.
„Das Pendlerportal Region Nordhessen ist eine wichtige Ergänzung
zum Öffentlichen Personennahverkehr und ein Baustein, um in Zukunft
die Mobilität im ländlichen Raum zu sichern“, so der
Geschäftsführer des NVV, Wolfgang Dippel. Daher werde bei der
Ausgabe der Suchergebnisse immer die alternative Verbindung mit Bus
und Bahn angezeigt. „Darüber hinaus liefern bestimmte
Pendlerströme, die das Programm auswerten kann, auch Hinweise
darauf, ob die Qualitäten im Öffentlichen Nahverkehrsangebot
ausgeweitet oder optimiert werden sollte“, so Dippel weiter.
Das Pendlerportal deckt nicht nur die gesamte Region Nordhessen
ab, sondern wird landesweit und zu großen Teilen in den
angrenzenden Bundesländern angeboten, so dass auch
grenzüberschreitende Verbindungen eingegeben werden können. Die
Finanzierung des Portals von jährlich rund 3.000 Euro erfolgt durch
den Nordhessischen Verkehrsverbund, die Stadt Kassel, die
Regionalmanagement Nordhessen GmbH und das Netzwerk für die
nordhessische Mobilitätswirtschaft - MoWiN.net e.V. „Wir sind uns
als Oberzentrum Nordhessens unserer regionalen Verantwortung
bewusst und beteiligen uns deshalb am Pendlerportal“, sagte Dr.
Joachim Lohse, für Verkehr zuständiger Stadtrat in Kassel.
„Besonders in der Entlastung von Verkehrsspitzen sehen wir klare
Vorteile für Luftreinhaltung und Klimaschutz“, so Lohse.
Zukünftig werden in der Start- und Zieleingabe auch größere
Firmenstandorte und Gewerbegebiete Berücksichtigung finden und
damit direkt anwählbar sein. „Kommunen und Unternehmen sollten die
Suchmaske oder eine Verlinkung zum Pendlerportal auf ihrer Homepage
integrieren“, empfiehlt Holger Schach, Geschäftsführer
Regionalmanagement. „So kann den Bürgern und Beschäftigten
ein zusätzliches Mobilitätsangebot zur Verfügung gestellt und
gleichzeitig Parkraum eingespart werden“.
Das Regionalmanagement ist Vertragspartner der Gesellschaft für
integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt
RheinMain (ivm GmbH), die das Portal hessenweit koordiniert. „Wir
sind froh, mit dem Regionalmanagement einen starken Partner für die
Umsetzung des Pendlerportals in Nordhessen gefunden zu haben“, so
Heike Mühlhans, Prokuristin der ivm.
Abholung von Personalausweisen
Abholung von
Personalausweisen
Von der Bundesdruckerei Berlin sind eingetroffen:
Personalausweise, die bis einschließlich
20.01.2012 beantragt worden sind.
Der fertige Personalausweis ist persönlich während der unten
aufgeführten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Guxhagen,
Einwohnermeldeamt / Passamt, Zimmer 113, abzuholen.
Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann mit einer Vollmacht auch eine
andere Person den Personalausweis abholen.
Beim Empfang der neuen Ausweispapiere ist der alte
Personalausweis mitzubringen.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:
Mo – Fr
8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mo
13.30 Uhr – 15.30 Uhr
Do
14.00 Uhr – 17.30 Uhr
Abholung von Reisepässen
Abholung von
Reisepässen
Von der Bundesdruckerei Berlin sind eingetroffen:
Reisepässe, die bis einschließlich
13.01.2012 beantragt worden sind.
Der fertige Reisepass ist persönlich während der unten
aufgeführten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Guxhagen,
Einwohnermeldeamt / Passamt, Zimmer 113, abzuholen.
Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann mit einer Vollmacht auch eine
andere Person den Reisepass abholen.
Beim Empfang der neuen Ausweispapiere ist der
alte Reisepass mitzubringen.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:
Mo –
Fr 8.00
Uhr – 12.00 Uhr
Mo
13.30 Uhr – 15.30 Uhr
Do
14.00 Uhr – 17.30 Uhr
Fundbüro
Haben Sie etwas gefunden oder verloren?
Bitte wenden Sie sich an Frau Weiskopf Telefon 0 56 65 / 94 99 -10
oder per E-Mail andrea.weiskopf@gemeinde-guxhagen.de
Fundanzeige_pdf
Gefunden wurde:
1 Katze, weibl. dreifarbig, in Wollrode
zugelaufen am 15.09.2011
|
1 einzelner Schlüssel |
1 einzelner Schlüssel mit weißem
Anhänger
|
1 Handy
|
1 Schlüsselanhänger mit 2
Schlüsseln
|
1 Katze EKH männl. rot-getigert In
Büchenwerra (02.02.2011) |
1 Brille
|
1 einzelner Schlüssel
|
1 Handy
|
|
1 Katze, männl. grau getigert, Unter der
ICE Brücke (03.11.2010)
|
1 Katze weibl. schwarz (Rasse EKH)
Guxhagen-Grebenau (30.09.2010) |
1 Brille in Bahnhofsnähe
(04.10.2010) (116/6)
|
|
Hochwasserschutz
Zuständig für die Belange des Hochwasserschutzes sind die
Landesbehörden.
Bei Rückfragen kann man sich an die Untere Wasserbehörde wenden.
Diese
finden Sie beim:
Schwalm-Eder-Kreis Parkstr. 6 34576 Homberg (Efze Tel. 05681 /
775-0
Die Wasserbehörden werden dann ggf. weitere Behörden Z. B. die Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes beteiligen.
Die Anwohner sind selbst verantwortlich, sich über Wasserstände und
Eisgang zu informieren.
Informationen über die Pegelstände können Sie im Internet unter
http://www.wsa-hmue.wsv.de
http://www.pegelonline.wsv.de/webservices/zeitreihe/visualisierung?pegelnummer=42700202
erhalten.
Verordnung des Überschwemmungsgebietes Eder als pdf
Verordnung_Ueberschwemmungsgebiete_RP_pdf
Flächen innerhalb der Gemeinde Guxhagen zur Aufstellung von Wahlplakaten und Werbung für überregionale Veranstaltungen
1. OT
Guxhagen:
Ø
Bereich
Dorfanger
Ø
Dörnhagener Straße unterhalb Bushaltestelle
Bürgersaal/Rewe, beidseitig bis auf Höhe des Backshops Most
Ø
Bereich
Einmündung Sandweg/Brückenstraße (nicht Brücke Einmündung Ellenberger
Fußweg)
Ø
Bereich
Kreuzung Meißnerstraße/Schöne Aussicht/Zum Ehrenhain
Ø
Bereich
Kreuzung Sellestraße/Albshäuser-Straße/Auf dem Loh
2. OT
Albshausen
Ø
In
Ober-Albshausen im Bereich der Bushaltestelle neben dem Schaukasten
Ø
In
Unter-Albshausen auf dem Parkplatz am Friedhof
3. OT
Büchenwerra
Ø
Im Bereich
der Brücke nach Ellenberg
4. OT
Ellenberg
Ø
Ortsmitte im
Bereich der Dorflinde und gegenüber im Bereich der Sitzgruppe
5. OT
Grebenau
Ø
Bereich
Feuerwehrhaus neben den Schaukästen
6. OT
Wollrode
Ø
Im Bereich
Wendelgasse/Kohlenstraße/Dorfplatz
Vor
der Plakatierung ist eine Genehmigung beim Ordnungsamt zu
beantragen.
Das
Anbringen und Befestigen von Plakaten an gemeindeeigenen Lampenpfosten u.ä. ist
nicht gestattet. Die Einsichtnahme in einmündende Straßen muss ungehindert
gewährleistet sein, der Straßenverkehr darf nicht beeinträchtigt werden.
Sofern die
ausgewiesenen Flächen nicht eingehalten werden, müssen die Plakate nach
Aufforderung durch das Ordnungsamt binnen 3 Tagen entfernt werden. Ansonsten
werden sie kostenpflichtig durch die Gemeinde entfernt.
Beschluss
des Gemeindevorstandes vom 18.03.2008.
Rentenversicherung Beratungstermine
Die Deutsche Rentenversicherung
befindet sich im
Behördenzentrum in Homberg (Efze)
Gebäude 1
2. Obergeschoss
Zimmer Nr. 210
Waßmuthshäuser Straße 52
34576 Homberg/Efze
Sprechtage:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 12:30
Uhr
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhr *
(
Bitte Termin vereinbaren unter Tel. Nr.: 0561 99797200
Informationen über Lärmschutz
Besonders in den
Sommermonaten hat sich das Ordnungsamt immer wieder mit Beschwerden wegen
Ruhestörungen aufgrund von Lärmentwicklungen auseinander zu setzen. Oft beruhen
diese Störungen auf Unkenntnis über die Bestimmungen des Lärmschutzes,
Gedankenlosigkeit oder sogar Rücksichtslosigkeit gegenüber Mitmenschen. Deswegen
möchten wir über das Thema „Lärmschutz“ informieren und anregen, Streitereien
und Ärger mit Nachbarn, Behörden und Gerichten zu vermeiden.
Lärmarme Geräte (auch
Rasenmäher) oder solche, die mit dem EU-Umweltzeichen (blauer Engel)
gekennzeichnet sind, dürfen
Montag bis Samstag in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr betrieben werden.
Weiter gelten in Wohngebieten für
folgende Geräte Einschränkungen, sofern sie keine Kennzeichnung mit
EU-Umweltzeichen haben bzw. als geräuscharm gekennzeichnet sind:
Laubbläser, Laubsammler,
Grastrimmer, Graskantenschneider Diese Geräte dürfen nur zu
folgenden Zeiten betrieben werden:
Mo. bis Sa. von 9.00 bis 13.00
Uhr und von 15..00 – 17.00 Uhr.
Firmen dürfen werktags im
Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit auch laute Arbeiten durchführen.
An Sonn- und Feiertagen
herrscht ein generelles Lärmverbot !
Geregelt ist dies in der
32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung).
Laut
Bundesimmissionsschutzgesetz und TA-Lärm gilt in reinen Wohngebieten eine
Lärmgrenze von 50 dBA und in allgemeinen Wohngebieten von 55 dBA tagsüber
außerhalb der Ruhezeiten.
Damit Sie ein Gefühl für
Lärm bekommen, hier einige Vergleiche (in unmittelbarer Nähe): 20 – 30 dBA =
Atemgeräusche eines Schlafenden 50 – 60 dBA = Unterhaltungsgeräusch 65 –
75 dBA = Schreibmaschine
Bitte beachten
Sie:
Wer unzulässigen oder
nach den Umständen vermeidbaren Lärm erregt und damit die Allgemeinheit oder die
Nachbarschaft erheblich belästigt, handelt ordnungswidrig. Diese
Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden
(§ 117 Ordnungswidrigkeitengesetz).
Daher sollte sich jeder so
verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Lärm
belästigt und beeinträchtigt werden!
Guxhagen, den
24.07.08 DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE GUXHAGEN gez. Slawik,
Bürgermeister
Informationen für Hundebesitzer
Immer wieder gehen bei der Gemeinde Guxhagen Beschwerden darüber ein, dass
Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen und Grundstücke sowie Kinderspielplätze
durch Hundekot verunreinigt sind oder einige Hundehalter ihre Hunde
unbeaufsichtigt herumlaufen lassen. Im Interesse unserer Mitbürger und
insbesondere der pflichtbewussten Hundehalter möchten wir Sie bitten, die
nachstehenden Regeln zu beachten, damit das Zusammenleben zwischen Menschen und
Hunden funktioniert.
10 Regeln für eine verantwortungsbewusste
Hundehaltung
1. Erziehen Sie Ihren Hund
so, dass er andere (Mensch und Tier) nicht
belästigt. 2. Lassen Sie
Ihren Hund regelmäßig auf Krankheitserreger
untersuchen. 3. Nehmen Sie
sich Zeit, wenn Sie mit Ihrem Hund „Gassi“
gehen. 4. Lassen Sie Ihren
Hund nicht unbeaufsichtigt umherlaufen
(streunen). 5. Halten Sie
Ihren Hund fern von Spielplätzen, Sportplätzen und
Friedhöfen. 6.
Hundekot ist grundsätzlich Abfall und demgemäß
vom Halter entsprechend zu entsorgen
!!! 7. Nicht jeder,
der ständiges Bellen, Anspringen und Hundekot nicht mag, ist
ein
Hundefeind. 8. Achten Sie
darauf, dass außerhalb Ihres Grundstücks Ihr Hund ein
Halsband mit
Ihrem Namen, Anschrift und Telefonnummer
trägt. 9. Sprechen Sie
mit anderen Hundehaltern, wenn diese sich
nicht
verantwortungsbewusst verhalten. 10. Auch
vor zahmen Hunden kann man sich ängstigen, haben Sie Verständnis
für diese
Reaktion.
Interssantes für Vereine und Verbände
"Feste feiern, das ist schön, doch muss man vorher einige Wege
gehen...."
Natürlich werden für die Gäste auch Leckereien für das leibliche Wohl
angeboten.
Als Veranstalter sind Sie dazu verpflichtet, sich diese Veranstaltung
genehmigen zu lassen. Sie benötigen für den Verkauf nur noch bei Abgabe von
alkoholischen Getränken eine "vorübergehende Gestattung des Betriebes eines
erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes" gemäß § 12 des Gaststättengesetzes
(GastG).
Diese zu erhalten ist ganz einfach:
Sie wenden sich frühzeitig, das heißt mindestens zwei Wochen vor der
geplanten Veranstaltung, an das Gewerbeamt (Ansprechpartnerin ist Frau Weiskopf,
Zi. 113)Sollten Sie es versäumen, die Veranstaltung zu beantragen, sind wir
verpflichtet, eine Ordnungswidrigkeitsanzeige (Bußgeld in Höhe von 250,00 € und
Auslagen) gegen Sie zu erlassen.
Sie planen ein Straßenfest:
Dazu ist es unter Umständen notwendig, eine Straßensperrung zu beantragen.
Auch diese ist frühzeitig (mindestens 2 Wochen vorher) zu beantragen. Dafür ist
das Ordnungsamt zuständig (Ansprechpartnerin ist Frau Kellerer, Zi.
112).
Empfehlung der Ordnungsverwaltung:
Um unnötigen Ärger (z. B. wegen Ruhestörung) mit den Nachbarn zu vermeiden,
verteilen Sie einfach Wurfzettel oder informieren Sie dies frühzeitig über Ihr
geplantes Straßenfest.
Informationen_fuer_Festveranstalter_pdf
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