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Altreifenentsorgung am 13.03.2010

Am Samstag, den 13. März 2010 in der Zeit von

11.30 – 12.30 Uhr

wird die Fa. Krautwald in Guxhagen eine Altreifenentsorgung durchführen.

Als Standort ist der Parkplatz zwischen Sportplatz und Tennishaus in Guxhagen vorgesehen. Angenommen werden alle Reifen mit und ohne Felgen. Die Entsorgung ist kostenpflichtig und beträgt:

 

PKW Reifen u. Motorrad          ohne Felge                 1,30 €

PKW Felgen                           mit Felge                    2,50 €

Kleintransporter/Jeep             ohne Felge                 1,80 €

Kleintransporter/Jeep             mit Felge                   2,50 €

LLKW                                    ohne Felge                3,00 €

LLKW                                    mit Felge                  4,50 €

AS Front                                ohne Felge               3,00 €

AS Front                                mit Felge                 5,00 €

LKW                                      ohne Felge               9,50 €

LKW                                      mit Felge               18,50 €

Ackerwagen bis 80 cm            ohne Felge               5,00 €

Ackerwagen bis 120 cm          ohne Felge               6,00 €

Ackerschlepper bis 120 cm      ohne Felge             10,00 €

Ackerschlepper bis 140 cm      ohne Felge             15,00 €

Ackerschlepper bis 160 cm      ohne Felge             20,00 €

Ackerschlepper über 160 cm   ohne Felge             28,00 €

Alle Preise enthalten 19% gesetzl. Mwst.

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Guxhagen


Hochwasserschutz

Zuständig für die Belange des Hochwasserschutzes  sind die Landesbehörden.

Bei Rückfragen kann man sich an die Untere Wasserbehörde wenden.

Diese finden Sie beim:

Schwalm-Eder-Kreis
Parkstr. 6
34576 Homberg (Efze
Tel. 05681 / 775-0

Die Wasserbehörden werden dann ggf. weitere Behörden Z. B. die
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes beteiligen.

Die Anwohner sind selbst verantwortlich, sich über Wasserstände und Eisgang zu informieren.

Informationen über die Pegelstände können Sie im Internet unter

http://www.wsa-hmue.wsv.de 

http://www.pegelonline.wsv.de/webservices/zeitreihe/visualisierung?pegelnummer=42700202

erhalten.


Abholung von Personalausweisen

 Abholung von Personalausweisen


Von der Bundesdruckerei Berlin sind eingetroffen:

Personalausweise, die bis einschließlich 01.03.2010 beantragt worden sind.

Der fertige Personalausweis ist persönlich während der unten aufgeführten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Guxhagen, Einwohnermeldeamt / Passamt, Zimmer 113, abzuholen.
Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann mit einer Vollmacht auch eine andere Person den Personalausweis abholen.

Beim Empfang der neuen Ausweispapiere ist der alte Personalausweis mitzubringen.

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:
Mo – Fr             8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mo                  13.30 Uhr – 15.30 Uhr
Do                  14.00 Uhr – 17.30 Uhr


Abholung von Reisepässen

Abholung von Reisepässen

Von der Bundesdruckerei Berlin sind eingetroffen:

Reisepässe, die bis einschließlich 01.03.2010 beantragt worden sind.

Der fertige Reisepass ist persönlich während der unten aufgeführten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Guxhagen, Einwohnermeldeamt / Passamt, Zimmer 113, abzuholen.
Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann mit einer Vollmacht auch eine andere Person  den Reisepass abholen.

Beim Empfang der neuen Ausweispapiere ist der alte Reisepass mitzubringen.

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:
Mo – Fr             8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mo                  13.30 Uhr – 15.30 Uhr
Do                  14.00 Uhr – 17.30 Uhr


Fundbüro

Haben Sie etwas gefunden oder verloren?

Bitte wenden Sie sich an Frau Weiskopf Telefon 0 56 65 / 94 99 -10 oder
per E-Mail andrea.weiskopf@gemeinde-guxhagen.de 

Fundanzeige_pdf

Gefunden wurde:

1 Handy 1 Schalmütze im Nov. 2009
1 Fahrrad am 21.10.2009 1 Schlüsselbund 10.12.2009
1 Mountainbike 1 Schlüsselbund m. 6 Schlüsseln, 2/2010

Flächen innerhalb der Gemeinde Guxhagen zur Aufstellung von Wahlplakaten und Werbung für überregionale Veranstaltungen

1. OT Guxhagen:

Ø      Bereich Dorfanger

Ø      Dörnhagener  Straße unterhalb Bushaltestelle Bürgersaal/Rewe, beidseitig bis auf Höhe des Backshops Most

Ø      Bereich Einmündung Sandweg/Brückenstraße (nicht Brücke Einmündung Ellenberger Fußweg)

Ø      Bereich Kreuzung Meißnerstraße/Schöne Aussicht/Zum Ehrenhain

Ø      Bereich Kreuzung Sellestraße/Albshäuser-Straße/Auf dem Loh  

2. OT Albshausen

Ø      In Ober-Albshausen im Bereich der Bushaltestelle neben dem Schaukasten

Ø      In Unter-Albshausen auf dem Parkplatz am Friedhof 

3. OT Büchenwerra

Ø      Im Bereich der Brücke nach Ellenberg 

4. OT Ellenberg

Ø      Ortsmitte im Bereich der Dorflinde und gegenüber im Bereich der Sitzgruppe

5. OT Grebenau

Ø      Bereich Feuerwehrhaus neben den Schaukästen 

 6. OT Wollrode

Ø      Im Bereich Wendelgasse/Kohlenstraße/Dorfplatz

Vor der Plakatierung ist eine Genehmigung beim Ordnungsamt zu beantragen.

Das Anbringen und Befestigen von Plakaten an gemeindeeigenen Lampenpfosten u.ä. ist nicht gestattet. Die Einsichtnahme in einmündende Straßen muss ungehindert gewährleistet sein, der Straßenverkehr darf nicht beeinträchtigt werden.

Sofern die ausgewiesenen Flächen nicht eingehalten werden, müssen die Plakate nach Aufforderung durch das Ordnungsamt binnen 3 Tagen entfernt werden. Ansonsten werden sie kostenpflichtig durch die Gemeinde entfernt.

Beschluss des Gemeindevorstandes vom 18.03.2008.


Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel

Bürgersprechtage der Versorgungsverwaltung außerhalb
der Dienststelle

Auch im Jahr 2010 wird wieder ein/e Bediensteste/r des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales Kassel

in der Zeit zwischen 9.00 Uhr bis 12. 00 Uhr  und von 13.00 Uhr - 15.00 Uhr

bei der Kreisverwaltung - Außenstelle Melsungen

Rotenburger Str. 14 , Erdgeschoss

23.03.2010

25.05.2010

27.07.2010

28.09.2010

23.11.2010

Sprechtage abhalten.

Im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts, des Schwerbehindertenrechts und des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes wird sie/er den Bürgern und Bürgerinnen bei Vorsprachen Auskunft geben, sie über die gesetzlichen Möglichkeiten beraten, bei der Antragstellung behilflich sein und Behindertenausweise verlängern.
Ebenso besteht ab dem neuen Jahr die Möglichkeit, im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts sich hinsichtlich der Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln beraten zu lassen, bzw. entsprechende Anträge zu stellen.


Landwirtschaftliche Sozialversicherungsträger

In regelmäßigen Abständen werden von den Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgern bestehend aus den

Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Landwirtschaftlichen Alterskasse
Landwirtschaftlichen Krankenkasse und
Landwirtschaftlichen Pflegekasse

auswärtige Sprechtage durchgeführt, an denen sich interessierte Mitglieder über ihre versicherungsrechtlichen Angelegenheiten informieren können.

Der nächste Sprechtag findet wie folgt statt:

05. Mai. 2010


Kreisbauernverband
Hessenallee 8
34613 Schwalmstadt-Ziegenhain

9.00 - 12.00 Uhr

Um telefonischer Anmeldung unter der Nr. 05 61 / 10 06-22 29 wird gebeten


Rentenversicherung Beratungstermine

Die Deutsche Rentenversicherung befindet sich im 

Behördenzentrum in Homberg (Efze)
Gebäude 1
2. Obergeschoss, Zimmer Nr. 210
Waßmuthshäuser Straße 52
34576  Homberg/Efze 

Sprechtage: 

Dienstag und Mittwoch     08:00 Uhr - 12:30 Uhr 

                                                und
                        
                                     13:30 Uhr - 16:00 Uhr * 

Bitte Termin vereinbaren unter Tel. Nr.: 0561 7890-0 *


Informationen über Lärmschutz

Besonders in den Sommermonaten hat sich das Ordnungsamt immer wieder mit Beschwerden wegen Ruhestörungen aufgrund von Lärmentwicklungen auseinander zu setzen. Oft beruhen diese Störungen auf Unkenntnis über die Bestimmungen des Lärmschutzes, Gedankenlosigkeit oder sogar Rücksichtslosigkeit gegenüber Mitmenschen. Deswegen möchten wir über das Thema „Lärmschutz“ informieren und anregen, Streitereien und Ärger mit Nachbarn, Behörden und Gerichten zu vermeiden. 

Lärmarme Geräte (auch Rasenmäher) oder solche, die mit dem EU-Umweltzeichen (blauer Engel) gekennzeichnet sind, dürfen Montag bis Samstag in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr betrieben werden.
Weiter gelten in Wohngebieten für folgende Geräte Einschränkungen, sofern sie keine Kennzeichnung mit EU-Umweltzeichen haben bzw. als geräuscharm gekennzeichnet sind: 

Laubbläser, Laubsammler, Grastrimmer, Graskantenschneider
 
Diese Geräte dürfen nur zu folgenden Zeiten betrieben werden: 

Mo. bis Sa. von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 15..00 – 17.00 Uhr. 

Firmen dürfen werktags im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit auch laute Arbeiten durchführen. 

An Sonn- und Feiertagen herrscht ein generelles Lärmverbot ! 

Geregelt ist dies in der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung). 

Laut Bundesimmissionsschutzgesetz und TA-Lärm gilt in reinen Wohngebieten eine Lärmgrenze von 50 dBA und in allgemeinen Wohngebieten von 55 dBA tagsüber außerhalb der Ruhezeiten. 

Damit Sie ein Gefühl für Lärm bekommen, hier einige Vergleiche (in unmittelbarer Nähe):
20 – 30 dBA = Atemgeräusche eines Schlafenden
50 – 60 dBA = Unterhaltungsgeräusch
65 – 75 dBA = Schreibmaschine 

Bitte beachten Sie: 

Wer unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Lärm erregt und damit die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden (§ 117 Ordnungswidrigkeitengesetz). 

Daher sollte sich jeder so verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Lärm belästigt und beeinträchtigt werden!

Guxhagen, den 24.07.08
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE GUXHAGEN
gez. Slawik, Bürgermeister


Infomationen für Hundebesitzer

Immer wieder gehen bei der Gemeinde Guxhagen Beschwerden darüber ein, dass Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen und Grundstücke sowie Kinderspielplätze durch Hundekot verunreinigt sind oder einige Hundehalter ihre Hunde unbeaufsichtigt herumlaufen lassen. Im Interesse unserer Mitbürger und insbesondere der pflichtbewussten Hundehalter möchten wir Sie bitten, die nachstehenden Regeln zu beachten, damit das Zusammenleben zwischen Menschen und Hunden funktioniert.

10 Regeln für eine verantwortungsbewusste Hundehaltung

1.         Erziehen Sie Ihren Hund so, dass er andere (Mensch und Tier) nicht belästigt.
2.         Lassen Sie Ihren Hund regelmäßig auf Krankheitserreger untersuchen.
3.         Nehmen Sie sich Zeit, wenn Sie mit Ihrem Hund „Gassi“ gehen.
4.         Lassen Sie Ihren Hund nicht unbeaufsichtigt umherlaufen (streunen).
5.         Halten Sie Ihren Hund fern von Spielplätzen, Sportplätzen und Friedhöfen.
6.         Hundekot ist grundsätzlich Abfall und demgemäß vom Halter
            entsprechend zu entsorgen !!!
7.         Nicht jeder, der ständiges Bellen, Anspringen und Hundekot nicht mag, ist ein 
            Hundefeind.
8.         Achten Sie darauf, dass außerhalb Ihres Grundstücks Ihr Hund ein Halsband 
            mit Ihrem Namen, Anschrift und Telefonnummer trägt. 
9.         Sprechen Sie mit anderen Hundehaltern, wenn diese sich nicht 
            verantwortungsbewusst verhalten.
10.       Auch vor zahmen Hunden kann man sich ängstigen, haben Sie Verständnis für
           diese Reaktion. 


Interssantes für Vereine und Verbände

"Feste feiern, das ist schön, doch muss man vorher einige Wege gehen...."

Natürlich werden für die Gäste auch Leckereien für das leibliche Wohl angeboten.

Als Veranstalter sind Sie dazu verpflichtet, sich diese Veranstaltung genehmigen zu lassen. Sie benötigen für den Verkauf nur noch bei Abgabe von alkoholischen Getränken eine "vorübergehende Gestattung des Betriebes eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes" gemäß § 12 des Gaststättengesetzes (GastG).

Diese zu erhalten ist ganz einfach:

Sie wenden sich frühzeitig, das heißt mindestens zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung, an das Gewerbeamt (Ansprechpartnerin ist Frau Weiskopf, Zi. 113)Sollten Sie es versäumen, die Veranstaltung zu beantragen, sind wir verpflichtet, eine Ordnungswidrigkeitsanzeige (Bußgeld in Höhe von 250,00 € und Auslagen) gegen Sie zu erlassen.

Sie planen ein Straßenfest:

Dazu ist es unter Umständen notwendig, eine Straßensperrung zu beantragen. Auch diese ist frühzeitig (mindestens 2 Wochen vorher) zu beantragen. Dafür ist das Ordnungsamt zuständig (Ansprechpartnerin ist Frau Kellerer, Zi. 112).

Empfehlung der Ordnungsverwaltung:

Um unnötigen Ärger (z. B. wegen Ruhestörung) mit den Nachbarn zu vermeiden, verteilen Sie einfach Wurfzettel oder informieren Sie dies frühzeitig über Ihr geplantes Straßenfest.

Informationen_fuer_Festveranstalter_pdf



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Aktualisiert am 12.03.2010