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Stellenanzeige

S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g


Für die gemeindeeigenen Kindergärten in Guxhagen sucht die Gemeinde Guxhagen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

staatlich anerkannte Erzieherin

zur Urlaubs- und Krankheitsvertretung.

Die Beschäftigung erfolgt auf 400,00 € Basis.

Interessenten bewerben sich bitte umgehend schriftlich
beim Gemeindevorstand der Gemeinde Guxhagen, Zum Ehrenhain 2,
34302 Guxhagen.


Guxhagen, den 29.09.2011

DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE GUXHAGEN

gez. Slawik, Bürgermeister
 


Streupflicht

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die Räum- und Streupflichtregelung bei einseitigem Gehweg hin. Gemäß der Straßenreinigungssatzung sind grundsätzlich in den Jahren mit gerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen und in den ungeraden Jahren die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung verpflichtet.

Das heißt, dass bis zum 31.12.2011 der Eigentümer und Besitzer des Grundstücks zum Winterdienst verpflichtet ist, auf dessen Grundstücksseite sich kein Gehweg befindet.

Ab 01.01.2012 ist der Eigentümer und Besitzer zum Winterdienst verpflichtet, auf dessen Grundstücksseite sich ein Gehweg befindet.

 Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE GUXHAGEN
gez. Slawik, Bürgermeister

Auszuege-_Strassenreinigung_bei_Schnee-_und_Eisglaette_pdf


Pendlerportal "Region Nordhessen"

Über 200.000 berufstätige Nordhessen pendeln täglich vom Wohnort zur Arbeitsstelle, der Besetzungsgrad pro Pkw liegt im Durchschnitt unter 1,1 Personen.

Mit der Bildung von Fahrgemeinschaften kann der Besetzungsgrad erhöht, die Verkehrsbelastung reduziert und damit ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden. Die Nutzer sparen Benzinkosten und sind stressfreier unterwegs.

Das Portal ist kostenfrei und einfach zu bedienen. Alle Nutzer können ab 01.04.2011 ihre Angebote auf http://www.nordhessen.pendlerportal.de/ einstellen und darüber Fahrgemeinschaften bilden.

„Das Pendlerportal Region Nordhessen ist eine wichtige Ergänzung zum Öffentlichen Personennahverkehr und ein Baustein, um in Zukunft die Mobilität im ländlichen Raum zu sichern“, so der Geschäftsführer des NVV, Wolfgang Dippel. Daher werde bei der Ausgabe der Suchergebnisse immer die alternative Verbindung mit Bus und Bahn angezeigt. „Darüber hinaus liefern bestimmte Pendlerströme, die das Programm auswerten kann, auch Hinweise darauf, ob die Qualitäten im Öffentlichen Nahverkehrsangebot ausgeweitet oder optimiert werden sollte“, so Dippel weiter.

Das Pendlerportal deckt nicht nur die gesamte Region Nordhessen ab, sondern wird landesweit und zu großen Teilen in den angrenzenden Bundesländern angeboten, so dass auch grenzüberschreitende Verbindungen eingegeben werden können. Die Finanzierung des Portals von jährlich rund 3.000 Euro erfolgt durch den Nordhessischen Verkehrsverbund, die Stadt Kassel, die Regionalmanagement Nordhessen GmbH und das Netzwerk für die nordhessische Mobilitätswirtschaft - MoWiN.net e.V. „Wir sind uns als Oberzentrum Nordhessens unserer regionalen Verantwortung bewusst und beteiligen uns deshalb am Pendlerportal“, sagte Dr. Joachim Lohse, für Verkehr zuständiger Stadtrat in Kassel. „Besonders in der Entlastung von Verkehrsspitzen sehen wir klare Vorteile für Luftreinhaltung und Klimaschutz“, so Lohse.

Zukünftig werden in der Start- und Zieleingabe auch größere Firmenstandorte und Gewerbegebiete Berücksichtigung finden und damit direkt anwählbar sein. „Kommunen und Unternehmen sollten die Suchmaske oder eine Verlinkung zum Pendlerportal auf ihrer Homepage integrieren“, empfiehlt  Holger Schach, Geschäftsführer Regionalmanagement. „So kann den  Bürgern und Beschäftigten ein zusätzliches Mobilitätsangebot zur Verfügung gestellt und gleichzeitig Parkraum eingespart werden“.

Das Regionalmanagement ist Vertragspartner der Gesellschaft für integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain (ivm GmbH), die das Portal hessenweit koordiniert. „Wir sind froh, mit dem Regionalmanagement einen starken Partner für die Umsetzung des Pendlerportals in Nordhessen gefunden zu haben“, so Heike Mühlhans, Prokuristin der ivm.


Abholung von Personalausweisen

 Abholung von Personalausweisen


Von der Bundesdruckerei Berlin sind eingetroffen:

Personalausweise, die bis einschließlich 20.01.2012 beantragt worden sind.

Der fertige Personalausweis ist persönlich während der unten aufgeführten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Guxhagen, Einwohnermeldeamt / Passamt, Zimmer 113, abzuholen.
Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann mit einer Vollmacht auch eine andere Person den Personalausweis abholen.

Beim Empfang der neuen Ausweispapiere ist der alte Personalausweis mitzubringen.

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:
Mo – Fr             8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mo                  13.30 Uhr – 15.30 Uhr
Do                  14.00 Uhr – 17.30 Uhr


Abholung von Reisepässen

Abholung von Reisepässen

Von der Bundesdruckerei Berlin sind eingetroffen:

Reisepässe, die bis einschließlich 13.01.2012 beantragt worden sind.

Der fertige Reisepass ist persönlich während der unten aufgeführten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Guxhagen, Einwohnermeldeamt / Passamt, Zimmer 113, abzuholen.
Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann mit einer Vollmacht auch eine andere Person  den Reisepass abholen.

Beim Empfang der neuen Ausweispapiere ist der alte Reisepass mitzubringen.

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:
Mo – Fr             8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mo                  13.30 Uhr – 15.30 Uhr
Do                  14.00 Uhr – 17.30 Uhr


Fundbüro

Haben Sie etwas gefunden oder verloren?

Bitte wenden Sie sich an Frau Weiskopf Telefon 0 56 65 / 94 99 -10 oder
per E-Mail andrea.weiskopf@gemeinde-guxhagen.de  

Fundanzeige_pdf

Gefunden wurde:

1 Katze, weibl. dreifarbig, in Wollrode
zugelaufen am 15.09.2011
 
1 einzelner Schlüssel
1 einzelner Schlüssel mit weißem Anhänger
1 Handy
1 Schlüsselanhänger mit 2 Schlüsseln
1 Katze EKH  männl. rot-getigert
In Büchenwerra (02.02.2011)
1 Brille
1 einzelner Schlüssel
1 Handy

1 Katze, männl. grau getigert, 
Unter der ICE Brücke (03.11.2010)
1 Katze weibl. schwarz (Rasse EKH) Guxhagen-Grebenau (30.09.2010)
1 Brille in Bahnhofsnähe (04.10.2010)
(116/6)
 

 


Hochwasserschutz

Zuständig für die Belange des Hochwasserschutzes  sind die Landesbehörden.

Bei Rückfragen kann man sich an die Untere Wasserbehörde wenden.

Diese finden Sie beim:

Schwalm-Eder-Kreis
Parkstr. 6
34576 Homberg (Efze
Tel. 05681 / 775-0

Die Wasserbehörden werden dann ggf. weitere Behörden Z. B. die
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes beteiligen.

Die Anwohner sind selbst verantwortlich, sich über Wasserstände und Eisgang zu informieren.

Informationen über die Pegelstände können Sie im Internet unter

http://www.wsa-hmue.wsv.de 

http://www.pegelonline.wsv.de/webservices/zeitreihe/visualisierung?pegelnummer=42700202

erhalten.

Verordnung des Überschwemmungsgebietes Eder als pdf

Verordnung_Ueberschwemmungsgebiete_RP_pdf

 


Flächen innerhalb der Gemeinde Guxhagen zur Aufstellung von Wahlplakaten und Werbung für überregionale Veranstaltungen

1. OT Guxhagen:

Ø      Bereich Dorfanger

Ø      Dörnhagener  Straße unterhalb Bushaltestelle Bürgersaal/Rewe, beidseitig bis auf Höhe des Backshops Most

Ø      Bereich Einmündung Sandweg/Brückenstraße (nicht Brücke Einmündung Ellenberger Fußweg)

Ø      Bereich Kreuzung Meißnerstraße/Schöne Aussicht/Zum Ehrenhain

Ø      Bereich Kreuzung Sellestraße/Albshäuser-Straße/Auf dem Loh  

2. OT Albshausen

Ø      In Ober-Albshausen im Bereich der Bushaltestelle neben dem Schaukasten

Ø      In Unter-Albshausen auf dem Parkplatz am Friedhof 

3. OT Büchenwerra

Ø      Im Bereich der Brücke nach Ellenberg 

4. OT Ellenberg

Ø      Ortsmitte im Bereich der Dorflinde und gegenüber im Bereich der Sitzgruppe

5. OT Grebenau

Ø      Bereich Feuerwehrhaus neben den Schaukästen 

 6. OT Wollrode

Ø      Im Bereich Wendelgasse/Kohlenstraße/Dorfplatz

Vor der Plakatierung ist eine Genehmigung beim Ordnungsamt zu beantragen.

Das Anbringen und Befestigen von Plakaten an gemeindeeigenen Lampenpfosten u.ä. ist nicht gestattet. Die Einsichtnahme in einmündende Straßen muss ungehindert gewährleistet sein, der Straßenverkehr darf nicht beeinträchtigt werden.

Sofern die ausgewiesenen Flächen nicht eingehalten werden, müssen die Plakate nach Aufforderung durch das Ordnungsamt binnen 3 Tagen entfernt werden. Ansonsten werden sie kostenpflichtig durch die Gemeinde entfernt.

Beschluss des Gemeindevorstandes vom 18.03.2008.


Rentenversicherung Beratungstermine

Die Deutsche Rentenversicherung befindet sich im 

Behördenzentrum in Homberg (Efze)
Gebäude 1
2. Obergeschoss
Zimmer Nr. 210
Waßmuthshäuser Straße 52
34576  Homberg/Efze 

Sprechtage: 

Montag bis Donnerstag     08:00 Uhr - 12:30 Uhr 

                                                und
                        
                                     13:30 Uhr - 16:00 Uhr * 

(     Bitte Termin vereinbaren unter Tel. Nr.: 0561 99797200


Informationen über Lärmschutz

Besonders in den Sommermonaten hat sich das Ordnungsamt immer wieder mit Beschwerden wegen Ruhestörungen aufgrund von Lärmentwicklungen auseinander zu setzen. Oft beruhen diese Störungen auf Unkenntnis über die Bestimmungen des Lärmschutzes, Gedankenlosigkeit oder sogar Rücksichtslosigkeit gegenüber Mitmenschen. Deswegen möchten wir über das Thema „Lärmschutz“ informieren und anregen, Streitereien und Ärger mit Nachbarn, Behörden und Gerichten zu vermeiden. 

Lärmarme Geräte (auch Rasenmäher) oder solche, die mit dem EU-Umweltzeichen (blauer Engel) gekennzeichnet sind, dürfen Montag bis Samstag in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr betrieben werden.
Weiter gelten in Wohngebieten für folgende Geräte Einschränkungen, sofern sie keine Kennzeichnung mit EU-Umweltzeichen haben bzw. als geräuscharm gekennzeichnet sind: 

Laubbläser, Laubsammler, Grastrimmer, Graskantenschneider
 
Diese Geräte dürfen nur zu folgenden Zeiten betrieben werden: 

Mo. bis Sa. von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 15..00 – 17.00 Uhr. 

Firmen dürfen werktags im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit auch laute Arbeiten durchführen. 

An Sonn- und Feiertagen herrscht ein generelles Lärmverbot ! 

Geregelt ist dies in der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung). 

Laut Bundesimmissionsschutzgesetz und TA-Lärm gilt in reinen Wohngebieten eine Lärmgrenze von 50 dBA und in allgemeinen Wohngebieten von 55 dBA tagsüber außerhalb der Ruhezeiten. 

Damit Sie ein Gefühl für Lärm bekommen, hier einige Vergleiche (in unmittelbarer Nähe):
20 – 30 dBA = Atemgeräusche eines Schlafenden
50 – 60 dBA = Unterhaltungsgeräusch
65 – 75 dBA = Schreibmaschine 

Bitte beachten Sie: 

Wer unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Lärm erregt und damit die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden (§ 117 Ordnungswidrigkeitengesetz). 

Daher sollte sich jeder so verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Lärm belästigt und beeinträchtigt werden!

Guxhagen, den 24.07.08
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE GUXHAGEN
gez. Slawik, Bürgermeister


Informationen für Hundebesitzer

Immer wieder gehen bei der Gemeinde Guxhagen Beschwerden darüber ein, dass Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen und Grundstücke sowie Kinderspielplätze durch Hundekot verunreinigt sind oder einige Hundehalter ihre Hunde unbeaufsichtigt herumlaufen lassen. Im Interesse unserer Mitbürger und insbesondere der pflichtbewussten Hundehalter möchten wir Sie bitten, die nachstehenden Regeln zu beachten, damit das Zusammenleben zwischen Menschen und Hunden funktioniert.

10 Regeln für eine verantwortungsbewusste Hundehaltung

1.         Erziehen Sie Ihren Hund so, dass er andere (Mensch und Tier) nicht belästigt.
2.         Lassen Sie Ihren Hund regelmäßig auf Krankheitserreger untersuchen.
3.         Nehmen Sie sich Zeit, wenn Sie mit Ihrem Hund „Gassi“ gehen.
4.         Lassen Sie Ihren Hund nicht unbeaufsichtigt umherlaufen (streunen).
5.         Halten Sie Ihren Hund fern von Spielplätzen, Sportplätzen und Friedhöfen.
6.         Hundekot ist grundsätzlich Abfall und demgemäß vom Halter
              entsprechend zu entsorgen !!!
7.         Nicht jeder, der ständiges Bellen, Anspringen und Hundekot nicht mag, ist ein 
            Hundefeind.
8.         Achten Sie darauf, dass außerhalb Ihres Grundstücks Ihr Hund ein Halsband 
            mit Ihrem Namen, Anschrift und Telefonnummer trägt. 
9.         Sprechen Sie mit anderen Hundehaltern, wenn diese sich nicht 
            verantwortungsbewusst verhalten.
10.       Auch vor zahmen Hunden kann man sich ängstigen, haben Sie Verständnis für
           diese Reaktion. 

 


Interssantes für Vereine und Verbände

"Feste feiern, das ist schön, doch muss man vorher einige Wege gehen...."

Natürlich werden für die Gäste auch Leckereien für das leibliche Wohl angeboten.

Als Veranstalter sind Sie dazu verpflichtet, sich diese Veranstaltung genehmigen zu lassen. Sie benötigen für den Verkauf nur noch bei Abgabe von alkoholischen Getränken eine "vorübergehende Gestattung des Betriebes eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes" gemäß § 12 des Gaststättengesetzes (GastG).

Diese zu erhalten ist ganz einfach:

Sie wenden sich frühzeitig, das heißt mindestens zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung, an das Gewerbeamt (Ansprechpartnerin ist Frau Weiskopf, Zi. 113)Sollten Sie es versäumen, die Veranstaltung zu beantragen, sind wir verpflichtet, eine Ordnungswidrigkeitsanzeige (Bußgeld in Höhe von 250,00 € und Auslagen) gegen Sie zu erlassen.

Sie planen ein Straßenfest:

Dazu ist es unter Umständen notwendig, eine Straßensperrung zu beantragen. Auch diese ist frühzeitig (mindestens 2 Wochen vorher) zu beantragen. Dafür ist das Ordnungsamt zuständig (Ansprechpartnerin ist Frau Kellerer, Zi. 112).

Empfehlung der Ordnungsverwaltung:

Um unnötigen Ärger (z. B. wegen Ruhestörung) mit den Nachbarn zu vermeiden, verteilen Sie einfach Wurfzettel oder informieren Sie dies frühzeitig über Ihr geplantes Straßenfest.

Informationen_fuer_Festveranstalter_pdf



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Aktualisiert am 26.01.2012