Informationen zu den Klärgrubenleerungen
in den Wochenendgebieten
Wir weisen darauf hin, dass die Hausklärgrube zum
Entleerungstermin für die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens und des
gemeindlichen Bauhofes frei zugängig sein muss. Bei Leerungen in den
Wintermonaten muss der Deckel der Grube von Eis und Schnee befreit sein. Für
evtl. Beschädigungen übernimmt die Gemeinde Guxhagen keine Haftung.
Falls Sie einen Extra-Termin vereinbaren, werden die An- und
Abfahrtskosten von der Firma Keim mit 59,50
Euro berechnet.
Wir möchten Sie bitten, uns spätestens eine Woche vor
dem Leerungstermin
schriftlich, per Fax oder über das
Formular per E-Mail mitzuteilen, falls eine Leerung Ihrer Klärgrube erforderlich
ist.
Die Gebühren für das Abholen und Behandeln von Schlamm aus
Kleinkläranlagen und Abwasser aus den Wochenendgebieten einschl. der
Deponiegebühren betragen:
für die ersten 3 cbm je
51,10
€
für jeden weiteren
cbm
38,40 €
Ist zum Absaugen des Inhalts einer
Kleinkläranlage oder einer Grube die Verlegung einer Saugleitung von mehr als 20
m Länge erforderlich, wird für jeden weiteren Meter ein Gebührenzuschlag von
0,60 € erhoben.
Für Rückfragen wenden Sie sich an Frau Scherel, Tel. 0 56 65 /
94 99-16
oder E-Mail mailto:jutta.scherel@gemeinde-guxhgen.de