Klärgrubenleerung in den Wochenendgebieten

Informationen zu den Klärgrubenleerungen in den Wochenendgebieten

Wir weisen darauf hin, dass die Hausklärgrube zum Entleerungstermin für die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens und des gemeindlichen Bauhofes frei zugängig sein muss. Bei Leerungen in den Wintermonaten muss der Deckel der Grube von Eis und Schnee befreit sein. Für evtl. Beschädigungen übernimmt die Gemeinde Guxhagen keine Haftung.

Falls Sie einen Extra-Termin vereinbaren, werden die An- und Abfahrtskosten von der Firma Keim mit 59,50 Euro berechnet.

Wir möchten Sie bitten, uns spätestens eine Woche vor dem Leerungstermin 
schriftlich, per Fax oder über das Formular per E-Mail mitzuteilen, falls eine Leerung Ihrer Klärgrube erforderlich ist.

Die Gebühren für das Abholen und Behandeln von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus den Wochenendgebieten einschl. der Deponiegebühren betragen:

für die ersten 3 cbm je               51,10 €
für jeden weiteren cbm               38,40 €

Ist zum Absaugen des Inhalts einer Kleinkläranlage oder einer Grube die Verlegung einer Saugleitung von mehr als 20 m Länge erforderlich, wird für jeden weiteren Meter ein Gebührenzuschlag von 0,60 € erhoben.

Für Rückfragen wenden Sie sich an Frau Scherel, Tel. 0 56 65 / 94 99-16

oder E-Mail mailto:jutta.scherel@gemeinde-guxhgen.de

 


Formular zur Anmeldung der Klärgrubenleerung in 2011

Name, Vorname:
Telefon-Nr.:
Wochenendgebiet:
Straße u. Haus-Nr. im Wochenendgebiet:
Grubengröße:
Wochenendgebiet:
Grubeninhalt:

Leerungstermin1:
  
 

Anmeldung

Leerungstermine für das Jahr 2012

22. Februar 2012,       18. + 19. April 2012,       20. Juni 2012,

 8. + 9. August 2012,          10. + 11. Oktober 2012,          05. Dezember 2012

 

Bitte teilen Sie uns spätestens eine Woche vor dem Leerungstermin mit, ob eine Leerung Ihrer Klärgrube erforderlich ist.

Wir bitten um schriftliche Anmeldung, per Postkarte, Fax oder E-Mail (info@guxhagen.de )

Wir weisen darauf hin, dass die Klärgrube zum Entleerungstermin für die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens und des gemeindlichen Bauhofes frei zugängig sein muss. Bei Leerungen in den Wintermonaten muss der Deckel der Grube vom Eis und Schnee befreit sein.

Bei einer evt. Beschädigung übernimmt die Gemeinde Guxhagen keine Haftung.

Wenn ein Extra - Leerungstermin vereinbaren wird, werden die An- und Abfahrtskosten gesondert in Rechnung gestellt, hierfür berechnet die Firma Keim 59,50 Euro.

Hinweis:
Vom Entsorgungsunternehmen Keim werden Klärgrubenleerungen erst ab 1 cbm durchgeführt.
Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung die Menge der zu entsorgenden Fäkalien, da der erste Kubikmeter in jedem Fall zu zahlen ist.
 

Wir bitten um Beachtung!!

Des Weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass die Bäume, Büsche und Hecken die an die Wege grenzen, bis zu einer Höhe von mindestens 3 m zurückgeschnitten werden müssen, um eine problemlose Durchfahrt des Entsorgungsfahrzeugs zu ermöglichen. 

Wir bitten Sie dafür Sorge zu tragen, dass die Firma Keim mit dem Entsorgungsfahrzeug bis zur Leerung im Frühjahr 2012 (22. Feb. 2012) ungehinderten Zugang hat, da das Risiko von Beschädigungen an dem Fahrzeug (abgerissene Spiegeln u. ä.) zu groß ist. 



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Aktualisiert am 22.11.2011