Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung
für das Land Hessen garantieren den Gemeinden das sogenannte Recht der
Selbstverwaltung. D.h., alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft werden
im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung von den Gemeinden
geregelt.
Die Gemeinde ist die Grundlage des demokratischen Staates. Sie
fördert das Wohl ihrer Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der
Bürgerschaft gewählten Organe. So ist es in der Hessischen Gemeindeordnung
festgelegt.
In Hessen unterscheidet man die Gemeindevertretung und den
Gemeindevorstand.
Geschaeftsordnung_der_Gemeindevertretung_und_Ausschuesse_pdf